Kabelmessgerät – EU-weit bestens ausgestattet

Seit dem 30. Oktober 2016 gelten für Kabelmessgeräte neue Richtlinien. Mit unserem Messgerät sind Sie EU-weit bestens ausgestattet.

Das eska Kabelmessgerät ist für Kabel mit 3 bis 12 mm Durchmesser geeignet. Damit werden die in Bau- und Fachzentren eingesetzten Kabeltypen nahezu vollständig abgedeckt.

Unsere Lösung ist sofort einsatzfähig und wird vor Auslieferung durch die Landeseichbehörde Hessen auf Dauer konformitätsbewertet (geeicht). Diese Bescheinigung, zusammen mit der Baumusterprüfbescheinigung, ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die früher erforderliche Zulassung durch das zuständige Eichamt oder eine Landeseichbehörde entfällt.

Vorteile:
  • Für Kabel mit 3 bis 12 mm Durchmesser
  • In allen EU-Mitgliedstaaten sofort einsetzbar
  • Einfache Bedienung
  • Wickelhaspel und Fahrwagen als Zubehör erhältlich
  • Auf Dauer konformitätsbewertet durch die Landeseichbehörde Hessen (keine weitere Prüfung durch ein lokales Eichamt erforderlich)

Wichtige Hinweise zur neuen europäischen Messgeräte-Richtlinie

Folgen der Messgeräte-Richtlinie

Alle vor dem 30. Oktober 2016 in Betrieb genommenen Geräte haben durch das endgültige Inkrafttreten der europäischen Messgeräte-Richtlinie 2004/22/EG die für sie erteilten Bauartzulassungen verloren.

Was bedeutet die Messgeräte-Richtlinie konkret?

Diese Geräte können Sie für eine Übergangszeit (voraussichtlich bis 2024) am gleichen Standort unverändert benutzen; sie dürfen allerdings nicht mehr umgebaut, verkauft oder neu in den Verkehr gebracht werden.

Eine erneute Abnahme durch das zuständige Eichamt ist erst dann wieder erforderlich, wenn Messrad und/oder Zählwerk ausgetauscht werden müssen.

Was bedeutet „auf Dauer konformitätsbewertet“?

Das eska Kabelmessgerät ist auf Dauer konformitätsbewertet (geeicht). Das heißt, unsere Lösung kann sofort eingesetzt und muss nicht erst vom zuständigen Eichamt oder einer Landeseichbehörde zugelassen werden. Das gilt auch für den Einsatz in anderen europäischen Mitgliedsstaaten.

Für weitere Fragen sowie Informationen zur europäischen Messgeräterichtlinie stehen wir gerne zur Verfügung.